Unterstützung in der Bewährungshilfe
Wer sind wir?
Der Verein NEUSTART trägt seit 1957 zur Kriminalitätsbekämpfung in der Gesellschaft bei, indem er Resozialisierungshilfe für Straffällige, Unterstützung von Opfern und Präventionsmaßnahmen anbietet. Mit rund 1.600 haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen sind wir eine der größten Non-Profit-Organisationen der Sozialwirtschaft Österreichs. Die Finanzierung erfolgt zu rund 90 Prozent durch das Bundesministerium für Justiz. Die Durchführung des Buddy-Projekts wird durch eine Tochtergesellschaft, der NEUSTART Bayern gemeinnützige GmbH, finanziert.
Wer sind unsere Klient:innen?
Unsere Klient:innen, die für eine Betreuung durch einen Buddy in Frage kommen, werden von uns entweder im Rahmen der Bewährungshilfe oder der Haftentlassenenhilfe betreut. Während Bewährungshilfe aufgrund einer gerichtlichen Anordnung stattfindet, ist Haftentlassenenhilfe ein Angebot, das freiwillig bereits während der Haft und bis zu einem Jahr nach der Haftentlassung in Anspruch genommen werden kann.
Warum suchen wir Buddies?
2017 wurde bei NEUSTART intern eine Erhebung über die Betreuung von Klient:innen mit Migrationsbiografie durchgeführt. Daraus resultierte eine Empfehlung, diese durch den Einsatz von freiwilligen Buddies zu unterstützen, wie es bereits in anderen sozialen Organisationen der Fall ist. Die NEUSTART Buddies sollen aus demselben Kulturkreis wie unsere Klient:innen kommen, um sprachliche und kulturelle Barrieren zu überwinden. Durch diese Übersetzungstätigkeit der Buddies können unserer Klient:innen ihre Bedürfnisse und Schwierigkeiten besser kommunizieren und die NEUSTART Sozialarbeiter:innen entsprechend darauf reagieren.
Was muss ein Buddy mitbringen?
Was ist die Tätigkeit?
Die Aufgaben eines Buddies erfolgen in den unterschiedlichsten Bereichen. Unter anderem sollen sie unsere Klient:innen bei Amtswegen begleiten, Gespräche führen, informieren und helfen, sich in ihrer aktuellen Situation besser orientieren zu können. Die Buddies leisten kulturelle Übersetzungstätigkeit. Durch den Beitrag wird unseren Klient:innen die Chance zu einer verbesserten gesellschaftlichen Teilhabe gegeben. Dies ist ein wesentlicher Beitrag, um unsere Klient:innen bei einem straffreiem Leben zu unterstützen. Ein monatlicher Fahrtkostenersatz von €30,– wird erstattet. Eine Bestätigung über die Tätigkeit wird bei Wunsch erstellt.
Wir unterstützen Sie gerne dabei!
Nutzen Sie unser kostenloses Weiterbildungsangebot.
Sollte nichts Passendes für Sie dabei sein, melden Sie sich bei uns unter
office@freiwilligenzentrum-salzburg.at oder +43 676 430 97 05