22. April 2022

Die unbekannten Nuancen freiwilliger Tätigkeiten

Fast die Hälfte aller Österreicher*innen engagiert sich freiwillig. Doch wann spricht man eigentlich von Ehrenamt und wann von freiwilligem Engagement? Inwiefern unterscheidet sich formelles Engagement von informellen Einsätzen? Und, so selten unerfreuliche Zwischenfälle auch vorkommen: Ist man bei allen Formen des Engagements versichert?

Ehrenamt ist kein Synonym für freiwilliges Engagement
Freiwilliges Engagement wird in Österreich als unentgeltliche Hilfeleistung definiert, die aufgrund sozialer Motive, und nicht im Zusammenhang mit Erwerbsabsichten oder Arbeitsverhältnissen erfolgt. Auch Fortbildungen für die Umsetzung der freiwilligen Tätigkeit gelten als freiwilliges Engagement. Streng genommen fallen hierzulande übrigens nur jene Tätigkeiten unter den Begriff des freiwilligen Engagements, die in einem organisatorischen Rahmen stattfinden.

Oft fälschlicherweise synonym zum freiwilligen Engagement wird der Terminus Ehrenamt verwendet. Dieser Begriff wurde bereits im 19. Jahrhundert angewandt, wobei er sich damals einerseits auf karitative Hilfstätigkeiten für armutsbetroffene Menschen sowie andererseits auf administrativ politische Ehrenämter bezogen hat. Genaugenommen werden ehrenamtliche Tätigkeiten daher mit bestellten Posten in Verbindung gebracht, die innerhalb von Organisationen wie Vereinen, Kirchen, Gewerkschaften, Parteien und Dachverbänden vergeben werden.

Übernimmt eine Person also regelmäßig bestimmte Tätigkeiten, beispielsweise als Kassier oder Schriftführer eines Vereins, engagiert sie sich ehrenamtlich; hilft sie anderen Menschen unentgeltlich mit dem Zweck der Förderung der Allgemeinheit, engagiert sie sich freiwillig. Daher gilt: Jedes Ehrenamt ist freiwillig, aber nicht jedes freiwillige Engagement ist ehrenamtlich. Doch welche weiteren Feinheiten gibt es bei freiwilligen Tätigkeiten noch zu beachten?

Formelles oder informelles Engagement: zwei Ansätze mit einer unverzichtbaren Wirkung
Ob man der älteren Nachbarin beim Einkaufen hilft oder obdachlose Menschen durch die Ausgabe warmer Mahlzeiten unterstützt – die Freiwilligenarbeit wird in zwei Formen differenziert:

Unter formellen Engagement versteht man Hilfeleistungen, die innerhalb von Organisationen, Institutionen oder Vereinen erbracht werden. Diese Art der freiwilligen Tätigkeit läuft geregelter ab: es gibt Ansprechpersonen, die sich um Anliegen kümmern, Fortbildungsmöglichkeiten und die Vermittlungen zu den hilfsbedürftigen Menschen werden über die jeweilige Organisation abgewickelt. So sind etwa die Besuchsdienste des Diakoniewerks, die Lerncafés der Caritas oder die Fahrtendienste des Hilfswerks Beispiele für formelles Engagement.

Informelles Engagement hingegen umfasst unentgeltliche Hilfestellungen, die man als Einzelperson für andere Haushalte, außerhalb der eigenen Kernfamilie, erbringt. Wenn eine Person aus eigener Initiative bei der Nachbarschaftshilfe mitmacht oder Freunde unterstützt, indem sie auf deren Kinder aufpasst oder Einkäufe erledigt, engagiert sie sich demnach informell.

Sind alle freiwilligen Helfer*innen versichert?
Wer sich im Bundesland Salzburg engagiert, ist in jedem Fall versichert. Organisationen und Vereine sind grundsätzlich dazu verpflichtet, für den Schutz ihrer freiwillig Mithelfenden zu sorgen. Darüber hinaus sind seit 2022 auch Personen, die sich in Initiativen und losen Selbsthilfegruppen sowie Einzelpersonen, die sich außerhalb von großen Organisationen ehrenamtlich, freiwillig und unentgeltlich engagieren über das Land Salzburg haftpflicht-, unfall- und rechtschutzversichert. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person ihren Wohnsitz in Salzburg oder einem angrenzenden österreichischen Bundesland hat. Die genauen Versicherungsbedingungen entnehmen Sie bitte der Information vom Land Salzburg.

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